TREYER PALETTEN erfüllt alle Voraussetzungen für EUDR

EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

 
Die EUDR schreibt vor, dass die Produkte legal und frei von Abholzung sein müssen. Bevor ein Produkt auf den EU-Markt eingeführt werden darf,
müssen die Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung vorlegen, um sicherzustellen, dass es sich nur um abholzungsfreie und legale Produkte handelt.
 
Nähere Informationen erfahren Sie hier:
 
 
 
 
 

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